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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2176/19

Datum:
27.01.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 A 2176/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0127.6A2176.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 882/18
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung Gesamturteil Begründung Beurteilungsgespräch Erstbeurteiler Weisungsfreiheit Maßstabsbesprechung
Leitsätze:

Erfolglose Berufung des beklagten Landes in einem Streitverfahren um die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung.

 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass das beklagte Land verurteilt wird, dem Kläger für den Zeitraum vom 1. Juni 2014 bis zum 31. Mai 2017 eine neue dienstliche Beurteilung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu erteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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