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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 194/19

Datum:
22.04.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 194/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0422.6A194.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 1890/17
Schlagworte:
Erprobungszeit Eignung
Normen:
LVO NRW §7 Abs. 4
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kreisoberinspektorin, die sich mit ihrer Klage gegen die Feststellung des Dienstherrn wendet, sie sei für den ihr probeweise übertragenen höherwertigen Dienstposten nicht geeignet.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 30.000,00 Euro festgesetzt.

 
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