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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1901/20

Datum:
12.04.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1901/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0412.6A1901.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 19635/17
Schlagworte:
Versetzung in den Ruhestand
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag in einem Klageverfahren um die Versetzung einer Beamtin in den Ruhestand.

 
Tenor:

I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren zweiter Instanz wird abgelehnt.

II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 45.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

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