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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1888/20

Datum:
26.02.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1888/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0226.6A1888.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 7355/17
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeihauptkommissars, dessen Klage auf die Herausgabe privater Gegenstände und Feststellung der Rechtswidrigkeit der Räumung eines Spindes gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahrens auf 10.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

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