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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1229/19

Datum:
08.04.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1229/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0408.6A1229.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 2352/17
Schlagworte:
Prüfungsrecht Treu und Glauben
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, dessen Klage auf die Neubewertung einer Wiederholungsklausur gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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