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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 965/20

Datum:
16.07.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 965/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0716.4E965.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 9 K 3908/19
 
Tenor:

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren erster Instanz durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 30.11.2020 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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