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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 761/20

Datum:
12.10.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 761/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:1012.4E761.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 923/20
 
Tenor:

Das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28.8.2020 wird eingestellt.

Der Antragssteller trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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