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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 68/21

Datum:
16.02.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 68/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0216.4E68.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 6865/19
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12.1.2021 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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