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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 238/20

Datum:
26.01.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 238/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0126.4E238.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 8108/18
 
Tenor:

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24.6.2019 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

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