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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 163/21

Datum:
30.03.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 163/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0330.4E163.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 27/21
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 22.1.2021 geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auf 530,00 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

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