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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 4531/18

Datum:
05.05.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 4531/18
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0505.4A4531.18.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 1 K 5592/17
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 10.10.2018 ist wirkungslos.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 15.000,00 Euro festgesetzt

 
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