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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 1983/20

Datum:
22.10.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 1983/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:1022.4A1983.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 9434/18
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6.7.2020 ist wirkungslos.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind in beiden Instanzen nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

 
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