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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 1523/21

Datum:
02.11.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 B 1523/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:1102.2B1523.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 4 L 744/21
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,-- Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

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