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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 1039/21

Datum:
05.08.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 B 1039/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0805.2B1039.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 1 L 44/21
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

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