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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 396/21

Datum:
15.04.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 396/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0415.2A396.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 1 K 2340/19
 
Tenor:

Der Antrag auf Beiladung von Frau O.      C.       wird abgelehnt.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 750,- Euro festgesetzt.

 
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