Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 1218/21

Datum:
15.09.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 1218/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0915.2A1218.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 9 K 1043/20
Schlagworte:
Beseitigungsverfügung, Rückbau, Nachbargrenze, Abstandsflächen, Grenzgarage, abstandsflächenrechtliche Privilegierung
Normen:
BauO NRW § 6 Abs. 8; BauO NRW § 58; BauO NRW § 82
Leitsätze:

Für den Begriff der Nachbargrenze nach § 6 Abs. 8 BauO NRW 2018 kommt es wie für die insoweit wortgleichen Vorgängervorschriften auf die Perspektive des Baugrundstückes an. Dagegen ist es für die Anwendung dieser Vorschrift unerheblich, wieviele Grundstücke an die jeweilige Grenze angrenzen.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank