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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 994/20

Datum:
07.01.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 994/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0107.1B994.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 12 L 1283/19
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 9.886,86 Euro und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 9.726,35 Euro festgesetzt.

 
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