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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 643/20

Datum:
28.01.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 643/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0128.19E643.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 8 K 1926/19
Leitsätze:

In der Senatsrechtsprechung ist ungeklärt, ob ein Übernahmeanspruch auf Schülerfahrkosten auch teilweise für einzelne Wochentage und für einzelne Wege (z. B. nur den Rückweg von der Turnhalle) entstehen kann.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Senat bewilligt den Klägern Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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