Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 430/20

Datum:
27.01.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 430/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0127.19E430.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 17 K 12776/17
Schlagworte:
Wiederaufgreifen bestandskräftig rechtskräftig Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeitsausweis
Normen:
StAG § 30; VwVfG NRW § 51
Leitsätze:

Das Klagebegehren auf erneute Bescheidung eines bestandskräftig abgelehnten Antrags kann keinen Erfolg haben, wenn die Behörde das Verfahren nicht wiederaufgegriffen hat und kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens besteht.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank