Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 772/20

Datum:
11.01.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 772/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0111.19B772.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 L 2487/19
Leitsätze:

Lehnt eine Schule die Gewährung von Nachteilsausgleichen für einen autistischen und herzkranken Schüler generell ab, liegt darin kein schulorganisatorischer Grund im Sinn des § 9 Abs. 1, Abs. 8 Satz 1 SchfkVO NRW, der ihrem Besuch entgegen steht und aufgrund dessen die Schule als für die Fahrkostenerstattung maßgebliche nächstgelegene Schule ausscheidet.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank