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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 1959/20

Datum:
14.01.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 1959/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0114.19B1959.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 2278/20
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 1. Dezember 2020 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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