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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 1189/21

Datum:
09.08.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 1189/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0809.19B1189.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 L 1088/21
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Juli 2021 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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