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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 1074/20

Datum:
02.07.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 A 1074/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0702.19A1074.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 6 K 11275/17
Leitsätze:

Ein dienstleistender europäischer Rechtsanwalt kann vor dem Oberverwaltungsgericht Prozesshandlungen nur im Einvernehmen mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt vornehmen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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