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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1059/21

Datum:
25.08.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1059/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0825.16B1059.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 9 L 284/21
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 28. Mai 2021 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung dahingehend geändert, dass die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 1359/21 bezüglich der in der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 24. März 2021 erfolgten Entziehung der Fahrerlaubnis und der Anordnung, den Führerschein im Falle der erneuten Besitzerlangung bei dem Antragsgegner abzugeben oder diesem zu übersenden, wiederhergestellt wird.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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