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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 E 16/21

Datum:
05.05.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 E 16/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0505.15E16.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 1202/18
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.

 
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