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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 B 341/21

Datum:
18.05.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 B 341/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0518.15B341.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 6 L 23/21
 
Tenor:

Das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt, nachdem es durch die Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 18. Februar 2021 ist - mit Ausnahme der Gegenstandswertfestsetzung - wirkungslos.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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