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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 B 1414/21

Datum:
27.08.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 B 1414/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0827.15B1414.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 1872/21
Schlagworte:
Versammlungsrechtliche Auflage Seitentransparente Banner Größenbeschränkung Antifa Blockeinteilung Verhältnismäßigkeit
Normen:
VersG § 15 Abs. 1; VersG § 15 Abs. 3
Leitsätze:
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 24. August 2021 wird hinsichtlich der Auflage unter Ziffer 4 Satz 2 insoweit wiederhergestellt, als danach bei der vorgesehenen blockweisen Durchführung der Versammlung außerhalb des Antifa-Blocks Banner und Transparente das Maß von 600 x 100 cm nicht überschreiten dürfen.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen hinsichtlich der ersten Instanz der Antragsteller zu 1/4 und der Antragsgegner zu 3/4, hinsichtlich der Beschwerdeinstanz in vollem Umfang der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.

 
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