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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 E 771/20

Datum:
29.11.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 E 771/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:1129.13E771.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 7 K 91/20
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 2. September 2020 teilweise geändert.

Dem Kläger wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit er beantragt hat, die Gebührenrechnung vom 4. September 2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16. Dezember 2019 aufzuheben (Klageantrag zu 2.). Im Übrigen wird seine Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 

Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

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