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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 846/20

Datum:
30.09.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 846/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0930.12E846.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 6 K 2530/19
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin N.            aus E.       zu den Bedingungen einer im Gerichtsbezirk des Verwaltungsgerichts N1.       niedergelassenen Rechtsanwältin beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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