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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 633/20

Datum:
20.01.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 633/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0120.12E633.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 K 10484/16
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 62.400 € festgesetzt. Soweit eine darüber hinausgehende Festsetzung begehrt wird, wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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