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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 4034/19

Datum:
23.08.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 4034/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0823.12A4034.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 13 K 6654/18
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. September 2019, soweit es noch nicht rechtskräftig ist, geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen als Gesamtschuldner.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.101 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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