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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 223/21

Datum:
11.05.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 223/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0511.10B223.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 44/21
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

 
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