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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 2059/20

Datum:
30.03.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 2059/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0330.10B2059.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 L 1095/20
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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