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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 1818/20

Datum:
14.01.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 1818/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0114.10B1818.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 1243/20
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

 
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