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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 A 56/21.A

Datum:
22.04.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 A 56/21.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0422.10A56.21A.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 2708/17.A
 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung der Rechtsanwaltskanzlei X. & E. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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