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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 A 182/21

Datum:
30.08.2021
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 A 182/21
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2021:0830.10A182.21.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 K 3257/18
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

 

Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

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