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Oberverwaltungsgericht NRW, 9 A 4502/19

Datum:
06.03.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 A 4502/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0306.9A4502.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 K 8855/17
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 5. November 2019 ist wirkungslos.

Der Beklagte trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens.

Die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 25,50 Euro festgesetzt.

 
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