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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 708/20

Datum:
08.06.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 A 708/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0608.8A708.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 11 K 3210/19
 
Tenor:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 29. Januar 2020 ist wirkungslos.

Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 461.600 Euro festgesetzt.

 
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