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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 2020/20

Datum:
12.10.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 A 2020/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:1012.8A2020.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 8755/19
Schlagworte:
Parkerleichterung schwerbehinderte Menschen geistige Behinderung Orientierungslosigkeit
Normen:
StVO § 46 Abs 1 Nr 11
Leitsätze:

1. Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehin-derte hat die Straßenverkehrsbehörde in besonders gelagerten atypischen Fällen, die nicht in genereller Weise von der VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 vorentschie-den sind, die ihr vom Gesetzgeber aufgegebene Bewertung des Sachverhalts im Rahmen einer Einzelfallwürdigung vorzunehmen (OVG NRW, Urteil vom 23. Au-gust 2011 - 8 A 2247/10 -).

2. Liegt eine solche atypische Fallkonstellation nach den geltend gemachten Umstän-den objektiv nicht vor, kann die Straßenverkehrsbehörde allein nach Maßgabe der VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 entscheiden.

3. Da die VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 das Merkzeichen "B" ausdrücklich aufführt, dieses nach Ziffer II Nr. 3 c) bzw. d) der VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO je-doch nicht allein, sondern insbesondere nur in Verbindung mit einer Gehbehinde-rung einen Anspruch auf Erteilung einer Parkerleichterung begründet, genügt typi-scherweise eine geistige Behinderung mit Orientierungslosigkeit im Sinne des Merkzeichens "B" nicht für die Annahme eines besonders gelagerten atypischen Falles. Der Erlassgeber ist insofern ersichtlich davon ausgegangen, dass bei einer geistigen Behinderung ein hinreichender Nachteilsausgleich grundsätzlich bereits über die einschlägigen Merkzeichen (insbesondere "B", "G" und "H") gewährt wird.

 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5. Juni 2020 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 500,- Euro festgesetzt.

 
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