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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 D 24/18.NE

Datum:
15.06.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 D 24/18.NE
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0615.7D24.18NE.00
 
Tenor:

Der Normenkontrollantrag wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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