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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 715/20

Datum:
30.07.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 715/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0730.7B715.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 5 L 1315/19
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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