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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 577/20

Datum:
09.07.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 577/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0709.7B577.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 5 L 1004/19
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 € festgesetzt.

 
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