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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 340/20

Datum:
22.04.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 340/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0422.7B340.20.00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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