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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 302/20

Datum:
17.04.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 302/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0417.7B302.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 10 L 17/20
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 € festgesetzt.

 
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