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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 286/20

Datum:
16.04.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 286/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0416.7B286.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 L 3211/19
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller zu 1. und 2. als Gesamtschuldner und der Antragsteller zu 3. jeweils zur Hälfte; die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

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