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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 222/20

Datum:
03.04.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 222/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0403.7B222.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 8 L 2430/19
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt

 
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