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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1649/20

Datum:
02.11.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1649/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:1102.7B1649.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 L 1476/20
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.376,00 Euro festgesetzt.

Der Tenor der Entscheidung wird den Beteiligten wegen der Eilbedürftigkeit der Sache vorab telefonisch bekanntgegeben.

 
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