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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1625/19

Datum:
15.05.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1625/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0515.7B1625.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 991/19
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 € festgesetzt.

 
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