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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1536/19

Datum:
03.01.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1536/19
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0103.7B1536.19.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 875/19
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.

 
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