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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1211/20

Datum:
30.10.2020
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1211/20
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2020:1030.7B1211.20.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 14 L 419/20
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; der Antragsgegner und die Beigeladene zu 2. tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

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